Fliesen SV Kreitmair
Fliesen SV Kreitmair
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Sachverständiger ist kein geschützter Begriff!

Wer ist eigentlich ein Sachverständiger?

Die Bezeichnung Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt. Die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung qualifizierter Sachverständiger.

Nur eine öffentlich-rechtliche Institution wie z. B. die Handwerkskammer kann

Sachverständige öffentlich bestellten und vereidigen. Hierzu muss von den Sachverständigen die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen werden.

Wie erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Nur er verfügt über einen Sachverständigenausweis und darf einen Rundstempel führen; beide sind von der bestellenden Kammer ausgestellt worden. Außerdem verweist er bei seinen Einträgen in Telefonbüchern, auf Visitenkarten usw. stets auf seine „öffentliche Bestellung und Vereidigung“. Hierauf sollten Sie in Abgrenzung zu den „freien“ Sachverständigen achten, deren selbst zugelegte Bezeichnung, wie oben erwähnt, gesetzlich nicht geschützt ist.

Hier zwei Dokumente im PDF Format von der Handwerkskammer für München und Oberbayern:

Grundsätze des Sachverständigenwesens von der HWK Mü und Obb.

Allgemeines zum Sachverständigenwesen von der HWK Mü und Obb.
Druckversion | Sitemap
Franz Kreitmair öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger